Verein für
Verkehrsberuhigung
und Ortsentwicklung
Pro Inning e.V.

Viele Inninger Bürger sind durch die Ortsdurchfahrt gesundheitsbedroht und warten auf Lösungen!

Was hat sich nach dem Bürgerentscheid im Ort getan
am Verkehrsaufkommen, an der Sicherheit und der Gesundheit, an der Lärm- und Schadstoffbelastung?

Dezember 2021

Tempo 30 auf der Staatsstraße durch ganz Inning ist zugesagt!

Nach jahrelanger Untätigkeit der Gegener der Umfahrung freuen wir uns, daß unsere Bemühungen nun Erfolg haben.
Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme durch Inning wird möglich. Sehen Sie
hier den Artikel im STA-Merkur "Scheinbar Unmögliches wird wahr".

Grundlegend dafür war unser Schreiben vom 27.03.2018 an die Gemeinde, in dem wir sie aufgefordert haben, für diese Sache juristischen Beistand zu nehmen. Dazu legten wir dem Schreiben Auszüge des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bei, aus denen nicht nur ersichtlich ist, dass Tempo 30 sehr wohl juristisch durchsetzbar ist, sondern auch gleich einige Rechtsanwälte genannt, die entsprechende Verfahren schon erfolgreich durchgeführt haben.

Wir danken Herrn Wimmer vom Umweltreferat der Gemeinde Inning für die aktive Umsetzung unserer Vorschläge und Ausarbeitungen!

Unser Fazit
Nach Einführung von Tempo 30 ergibt sich nun aufgrund der Abstandsregeln andere und bessere Voraussetzungen, sichere Überquerungen für Fußgänger anzugehen.

Juli 2019

Die Trasse bleibt im Flächennutzungsplan!

Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.7.19 wurde unser Widerspruch zur Herausnahme der Trasse aus dem Flächennutzungsplan (FNP) behandelt. Der Planungsverband hatte eine Stellungnahme zu unserem Widerspruch abgegeben, die verlesen wurde. Ohne im wesentlichen auf unseren Widerspruch einzugehen, wurden die Argumente zur Herausnahme bestätigt.

Im Anschluss kam es zu einer teilweise hitzigen Diskussion (Gemeinderat Huttner (CSU) versus Gemeinderat Vögele (Die Grünen) - "er sollte sich nicht anmaßen, über den Verkehr zu urteilen, wenn er noch nicht einmal im Ort wohne"). Nach dem Austausch der üblichen Argumente wurde noch einmal abgestimmt.

Das Ergebnis: 9 : 8 Stimmen für den Verbleib der Trasse im Flächennutzungsplan!

Zu erwähnen hierbei: der Bürgermeister war gegen den Verbleib der Trasse im FNP, Gemeinderat Diethelm änderte seine Meinung gegenüber der letzten Abstimmung und stimmte für den Verbleib der Trasse. Damit hat sich die gesamte CSU - Fraktion gegen ihren Bürgermeister gestellt!

Unser Fazit
Nochmals herzlichen Dank an alle, die unsere Aktion unterstützt haben! Wir haben mit unserem Widerspruch dafür gesorgt, dass noch einmal über den Verbleib der Trasse abgestimmt werden musste. Dank auch an die Gemeinderäte, die für den Verbleib gestimmt haben. So hält man Wahlversprechen! Es ist ein Beschluss, der alle zukünftigen Möglichkeiten offen lässt und dass die Trasse nicht sinnlos verbaut wird.

Mai 2019


Danke an alle, die bei unserer Aktion unterschrieben haben.

Der erste Erfolg ist, dass die Trasse durch die Unterschriften der Bürger (und nicht durch Grundstücksprobleme!) wieder im Gepräch ist und demnächst in einer öffentlichen Bauausschuss-Sitzung behandelt wird. Hier sehen Sie den Artikel im Starnberger Merkur vom 22.05.2019.



Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung für Herausnahme der Trasse aus dem FNP!
Vollzug des Baugesetzbuches

Durch einen Formfehler wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 16.04. bis 17.05.2019 erneut öffentlich ausgelegt. Das betrifft auch die "Herausnahnme der Trasse für die Ortsumfahrtung". Die Unterlagen können im Rathaus im Zimmer OG 05 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden oder auch auf der Homepage der Gemeinde. Hier der direkte Link zur Bekanntmachung bzw. hier auf 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A klicken.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

Aus unserer Sicht sollten möglichst viele das auch tun.
ACHTUNG: Das Widerspruchsrecht besteht bis zum 17.05.2019!

Die Auswirkungen der Herausnahme wurden geprüft und in dem Bericht des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München zusammengefasst. Demnach ergeben sich durch die Herausnahme der Trasse nur geringe Auswirkungen für den Ort Inning.

Das sehen wir anders und zeigen es an 9 Beispielen:

1. Die Umweltprüfung der Herausnahme der Trasse kommt bei dem Schutzgut “Anwohner und Gesundheit“ (S. 4) nur zu einer „mittleren negativen Auswirkung“, weil zwar die Anwohner der Ortsdurchfahrt stärker belastet werden, aber Anwohnern der geplanten Umfahrung dafür Lärm erspart bleibt.

Eine genauere Betrachtung zeigt aber, dass die Auswirkungen „stark negativ“ sind:
An der geplanten Umfahrungsstraße werden Lärmpegel von nur 55/45 dB(A) erreicht, bei der bestehenden Ortsdurchfahrt werden ohne Entlastungsstraße 71/62 dB(A) übertroffen.
Das bedeutet für viele Anwohner massiv gesundheitsgefährdender Lärm, der sich mit zunehmenden Verkehr steigern wird. Die Aussage im Bericht, dass es sich im Ort um Mischgebiete handle und dass hier bei Bauplanungen die vorhandene Straße seit langem berücksichtigt werden konnte, ist seltsam.
In den Jahren 2011/2012 wurden durch eine Änderung des FNP Wohngebiete entlang der Ortsdurchfahrt erst zu Mischgebieten gemacht, wodurch die Grenzwerte für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen um 2dB(A) erhöht wurden.


2. Die Herausnahme der Trasse widerspricht in grober Weise dem Prinzip einer vorausschauenden und einer sparsamen Haushaltsführung.

Für die Planung der Umfahrung entstanden auch für die Gemeinde sehr hohe Kosten (Gutachten, Planungen). Eine Aufstellung der Kosten fehlt leider in der Bewertung. Es wurde in mehreren Jahren mit fachkompetenten Partnern eine solide und wirksame Lösung für die Zukunft entwickelt. Als langfristige Maßnahme für die weiter wachsenden Verkehrsprobleme in Inning bleibt aber wegen der beschränkten Kapazität der Ortsdurchfahrt nur eine Umfahrung. Wenn die Trasse mit den Lärmschutzmaßnahmen aus dem FNP genommen wird, müssen alle Planungen neu durchgeführt und bezahlt werden. Damit werden künftige Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis der bestehenden Planungen ohne Zwang beseitigt.


3. Zu Tieren, Pflanzen und Ihre Nebenräume

Die Unterbrechung wichtiger Wegebeziehungen ist unverständlich. Die gesamte Strecke zwischen Alter Landsberger und Schornstraße ist auf einer Seite mit Weidezäunen versehen. Auf einer Seite Pferdewiese, auf der anderen Ackerland bis zu den Häusern. Welche Wege werden unterbrochen?

4. Zu den im Boden und Geologie aufgeführten Komplettverlusten

Sie sollten in Prozent zur gesamten angeführten landschaftlichen Fläche angeführt werden. Eine positive Bewertung mit erheblichen Auswirkungen ist nicht zu sehen, wenn mehr als 80% der landwirtschaftlichen Fläche erhalten bleibt.

5. Bewertung Wasser

Diese ist weder eindeutig positiv noch negativ für die Herausnahme der Trasse. Begründet durch die Gefahr von verunfallten Gefahrguttransporten. Wenn man einen verunfallten Gefahrguttransport mitten im Ort dem gegenüberstellt, denn weiß man, dass das horrender Unsinn ist. Die Bewertung kann hier nur negativ mit starken Auswirkungen sein.

6. Bewertung Luft

Diese Bewertung ist schlichtweg falsch und eine Ohrfeige für die Bewohner an der Hauptstraße, die einfach nicht berücksichtigt bzw. "vergessen" wurden. Sie hätten durch eine Verkehrsberuhigung wesentlich weniger verkehrsbedingte Emissionen.

7. Klima im Ort

Das Klima im Ort wird sich sicherlich nicht soweit wandeln, das man von einer positiven Bewertung mit mittleren Auswirkungen sprechen kann. Im Gegenteil, es wird im Ort besser werden.

8. Gesundheit

Eine negative Bewertung mit leichten Auswirkungen auf Anwohner und ihre Gesundheit ist eindeutig falsch. Die Auswirkungen von mindestens 50% weniger Verkehr wären in der Tat erheblich.

9. Kultur und Sachgüter

Welches angrenzende Bodendenkmal ist gemeint? Nach unserer Ansicht gibt es hier keines. Wieso dann positiv?


Weitere allgemeine Punkte

Im Lärmaktionsplan, zu dem die Gemeinde verpflichtet ist, gibt es keine langfristigen Maßnahmen zur Lösung des Verkehrsproblems in Inning. Solange wie die Gemeinde keine machbaren Alternativen dazu präsentiert, muss die Trasse im FNP bleiben.

Viele Häuser entlang der Durchgangsstraße sind gebaut oder gekauft worden unter der Voraussetzung, dass die Umgehungsstraße kommt. Diejenigen, die dort ihr Geld investiert haben, fühlen sich betrogen. Es gibt keinen Grund, die Trasse aus dem FNP zu entfernen, die Bindungsfrist zum Bürgerentscheid betrug nur ein Jahr. Wohnbauflächen nördlich der Landsberger Straße fressen und versiegeln auch Flächen.

Es wird das Landschaftsbild und die Klimaauswirkungen über die Gesundheit der an der Straße lebenden Einwohner gestellt.
Durch die Herausnahme der Trasse wird der Eindruck erweckt, als gäbe es kein Verkehrsproblem in Inning. Es hat den Anschein, dass versucht wird, das Verkehrsproblem so zu lösen, das einerseits die zulässigen Lärmpegel hochgesetzt wurden mit der Umwandlung der Wohngebiete zum Mischgebiet und andererseits mit einer Straßensanierung die Lärmwerte dann soweit herunter gerechnet werden, dass die Gemeinde sagen kann, wir brauchen bezüglich Lärm nichts mehr zu machen. Das hilft den betroffenen Anwohnern gar nichts, denn der Lärm bleibt im gesundheitsgefährdenden Bereich.


April 2019

Viel Lärm um nichts!

Die frohe Botschaft im Starnberger Merkur vom 14.4.2019:
In Inning ist Tempo 30 möglich, sobald wir durch passende Verkehrszahlen nachweisen können, dass durch die Anordnung von T30 die berechneten Lärmpegel um 3 dB(A) gegenüber Tempo 50 sinken.

3dB(A) Minderung kann man aber durch keine realistischen Verkehrszahlen erreichen. Das muss man auch nicht, denn die Lärmschutzrichtlinien der Straßenverkehrsordnung 2007 verlangen weniger: falls die berechnete Lärmpegelminderung nur über 2,0 dB(A) liegt, muss – entgegen der üblichen Mathematik – auf 3 dB(A) aufgerundet werden. So die Fakten! Nähere Informationen sehen Sie hier

Man sollte also keine Zeit mit Verkehrszahlen verschwenden, sondern die bestehenden Zahlen nutzen, um schnell T30 umzusetzen und den unerträglichen Lärm etwas zu reduzieren!



Schlechtes Klima für Radfahrer in Inning

Wir hatten uns von Pro Inning an der Umfrage zum Fahrradklima-Test des ADFC beteiligt und auch weitere dazu animiert. Aufschlussreich ist das zu Recht grottenschlechte Ergebnis, dass die 80! Teilnehmer für Inning abgegeben haben.

Sie können das Ergebnis auf dieser Karte einsehen in dem Sie oben bei Schnellfilter "Inning" eingeben.

Wir bitten alle Verantwortlichen, das Ergebnis ernst zu nehmen und endlich zu handeln! Es ist augenscheinlich, dass für den motorisierten Verkehr wesentlich mehr aufgewendet wird als für Radfahrer und Fußgänger! Tut was für ein verkehrsberuhigtes Inning und für sichere Wege.

Auch wir schließen uns der Forderung des ADFC an:

Vorrang für Mensch und Umwelt!



Es ist unbestritten: in Inning lebt es sich als Fußgänger gefährlich!
Die Förderung des Zufußgehens und lebendiger öffentlicher Räume, Kurzfristige Maßnahmen - mittelfristige Strategien

Zu diesem Thema (Vortrag mit Diskussion) läd das Verkehrszentrum in Kooperation mit dem Verein FUSS e.V. und dem Münchner Forum sowie mit Unterstützung von Green City e.V. am Donnerstag, 9.5.2019, 18:30-20:00 Uhr im Deutschen Museum, Verkehrszentrum, Halle III, Auditorium, Am Bavariapark 5, München ein. Der Eintritt ist frei.

Alle Interessenten vor allem auch Entscheidungsträger! sind herzlich willkommen.

In dem Vortrag werden anhand österreichischer und internationaler Good-Practice Beispiele Qualitäten von Infrastrukturen für Fußgänger anschaulich vorgestellt sowie Maßnahmen und mögliche Strategien für die Gestaltung lebendiger öffentlicher Räume vorgezeigt. Neben aktuellen Entwicklungen zur Einrichtung von Begegnungszonen werden die Bedeutung einer qualitätsvollen Infrastruktur für Fußgänger erörtert, wie auch Wahrnehmung und Image des Zufußgehens.

März 2019

Lärm macht krank!

Der Bayerische Rundfunk informiert unter dem Motto "Bayern können sagen, wo es am lautesten ist" über gesundheitliche Belastungen von Lärm sowie über und eine Lärm-Befragung des Umweltministeriums.
Leider findet man auf der Internetpräsenz unserer Gemeinde, anders als bei anderen Gemeinden, keinen Hinweis auf diese Aktion.

Hier der
Link zum Beitrag des BR und hier der Link zur Umgebungslärmseite Umweltministeriums.
Auf das Umfrageformular kommen Sie auch direkt mit diesem Link.

Jeder Anlieger der Hauptstraße ist aufgerufen, den Online-Fragebogen auszufüllen. Dadurch können wir die belastende Situation für viele Bürger in Inning dokumentieren.

ACHTUNG: die Umfrage läuft nur bis 28. März 2019.

Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie hier.
Nähere Informationen zur EU-Richtlinie Umgebungslärm mit dem aktuellen Stand in Inning und Bayern/Deutschland finden Sie hier.


Offene Fragen zum LAP Inning

1. Warum hat Inning den LAP immer noch nicht fertig gestellt?
2. Warum wird der aktuelle Stand nicht öffentlich diskutiert?
3. Welche verbindlichen Maßnahmen sind aktuell enthalten? Tempo 30 wurde angeblich herausgenommen, weil es nicht durchsetzbar sei.
4. Warum weist die Gemeinde auf ihrer Homepage nicht auf den Online Fragebogen des StmUV hin?

Auf diese Fragen versuchten wir Antwort anläßlich der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2019 zu bekommen.

Lesen Sie den Artikel im Starnberger Merkur: "Die Straße, der Lärm und die Emotionen".

Februar 2019

Nach der ablehnenden Haltung der Verantwortlichen auf der Bürgerversammlung zu einer zusätzlichen Überquerungshilfe an der Herrschinger Straße in Höhe des Fußweges Stegener Weg im Zuge der "neuen" Ortsdurchquerung haben wir eine Recherche zu Querungen, Fußgängerüberwege (FGÜ) und Zebrastreifen durchgeführt.

Unsere Zusammenfassung zum Thema "Wo können Fußgängerüberwege eingerichtet werden?":

1. Allgemeine Voraussetzungen für Füßgängerüberwege
  • innerhalb geschlossener Ortschaften
  • auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
  • an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
  • nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist.

2. Örtliche Voraussetzungen

Die Anlage eines FGÜ setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Wo haltende Fahrzeuge, Bäume und andere Hindernisse am Straßenrand die Sichtweite einschränken, ist die Sicht z. B. durch in die Fahrbahn vorgezogene Aufstellflächen (Gehwegverbreiterungen) für und auf die Fußgänger sicher zu stellen.

Bild 1 Bild 2


3. Verkehrliche Voraussetzungen

Durch Inning fahren knapp 600 KfZ/h auf der Ortsdurchfahrt. In den Richtlinien für Fußgängerüberwege (siehe unten angegebene Quelle) wird für eine Verkehrsstärke über 450 KfZ/h empfohlen, Fußgängerüberwege anzulegen, wenn es mehr als 50 Fußgängerquerungen pro Stunde gibt.

Die nötige Sichtweite für die Anlage eines FGÜ ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Mind.Entfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ Kfz-Geschwindigkeit (Vzul)
50 km/h 30 km/h
Erkennbarkeit von FGÜ 100 m 50 m
Sichtweite von und auf Warteflächen 50 m 30 m

aus:
http://bernd.sluka.de/Recht/rfgue/rfgue.html


Die Einrichtung von gut sichtbaren Fußgängerüberwegen sollte auch in Inning möglich sein. Nicht die Flüssigkeit des Verkehrs muss das oberste Ziel sein, sondern der Schutz des schwächsten Verkehrsteilnehmers! Ein treffender Flyer Verkehrssicherheit kontra Flüssigkeit hat das zum Inhalt:

"Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten.
Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor."
Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 22.10.1998 in der Fassung vom 11.11.2014 zu §§39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Ziffer 1., Nummer 2. (Randnummer5).

Wir fordern die Verantwortlichen auf, im Sinne der in Inning wohnenden Bevölkerung zu handeln!


Januar 2019 - Bürgerversammlung

In der Bürgerversammlung zur Sanierung der Ortsdurchfahrt wurden alle unsere Bedenken zur Ortsdurchfahrt bestätigt.
Behörden und Bürgermeister wiegelten erst mal alle Themen wie Tempo 30, Sicherheit durch Überquerungshilfen usw. ab. Wortmeldungen von den Gegnern einer Verkehrsberuhigung kamen keine. Wir geben uns kämpferisch und bleiben dran. Hier unser Leserbrief
"Ausgeträumt" zu diesem Thema und hier aus der SZ vom 30.01.2019 der Artikel "Inninger Träume zerplatzen".

Unser Kommentar zur Situation:
"Wer etwas will findet Wege, wer nicht will findet Gründe“ A. Camus

Januar 2019

Wir haben eine Antwort vom Bay. Staatsministerium des Innern erhalten ohne Antwort auf unsere Fragen. Das Schreiben wird weitergeleitet an die Regierung von Oberbayern - Buchbinder Wanninger?

Besuch aus Markt Sulzbach, die auch eine Umgehung planen. Außer den Informationen zur (Nicht) Umgehung war besonders unsere Anfrage über Tempo 30 an die Gemeinde interessant. Diese Unterlagen haben wir weitergegeben.
Unsere Tempo 30 - Aktion zieht aber noch weitere Kreise, mittlerweile sind die Unterlagen auch schon in Gauting gelandet.

Dezember 2018

Wir hatten vor unserem Bürgerbegehren Mitte 2014 Fragen zur Zulässigkeit an das Landratsamt gestellt, welche jedoch nicht beantwortet wurden. Nachdem nun einige Zeit verstrichen ist, haben wir diese Fragen noch einmal an das Bayerische Staatsministerium des Innern gestellt, weil sie unseres Erachtens für Bürgerbegehren zu Straßen wichtig sind.

März 2018

Nach den Alibianfragen der Gemeinde bei der Unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt für Tempo 30, die alle mit der Begründung: “Der fließende Verkehr geht vor, es gibt keine Unfallschwerpunkte” abgelehnt wurden, wollte man das Thema zu den Akten legen.

Im Gegensatz zur Gemeinde vertreten wir die Meinung, das ohne Druck auch nichts erreicht werden kann.
Deshalb haben wir
in einem Schreiben die Gemeinde aufgefordert, sich für diese Sache juristischen Beistand zu nehmen. Dazu legten wir dem Schreiben Auszüge des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bei, aus denen nicht nur ersichtlich ist, dass Tempo 30 sehr wohl juristisch durchsetzbar ist, sondern auch gleich einige Rechtsanwälte genannt, die entsprechende Verfahren schon erfolgreich durchgeführt haben.

Weiterhin erhielten wir das Abwägungsmaterial der Fa. Accon, das die Gemeinde zwar schon im März 2017 erhalten hat, dort aber leider erst einmal für ein Jahr in der Schublade verschwunden ist. Aus diesem Material ist folgendes ersichtlich:

  • Lärmkritische Punkte an der Ortsdurchfahrt
  • Lärmbeurteilung mit verschieden hohen Lärmschutzwänden
  • Lärmbeurteilung aller Häuser entlang der Ortsdurchfahrt

Februar 2018

Das Schreiben vom 16.11.2017 wurde bis heute nicht beantwortet!

Wir machten einen neuen Versuch, die Gemeinde aus dem Tiefschlaf zu erwecken.
"Offenen Brief" an alle Gemeinderäte vom 16.02.2018

Unsere Gedanken und Anregungen zum Lärmschutz haben wir hier zusammengestellt.

Dezember 2017

Nach fast 2 Jahren nach dem Bürgerentscheid müssen wir feststellen:
Gesamtverkehr, Lärm, Gestank, Gesundheitsgefährdung - keine Besserung, das Gegenteil ist der Fall!

Es wird auf Zeit gespielt, nichts passierte, außer das Kosten produziert wurden
für die Bürgerwerkstatt
für das Bickelbacher-Konzept
für eine mehrtägige Klausur des Gemeinderates!

Was ist mit den betroffenen Bürgern? Machen Sie sich selbst ein Bild:

Hier sehen Sie die im Juli 2015 durch das Ingenieurbüro ACCON festgestellten Überschreitungen der Lärmwerte, ergänzt mit Kennzeichnung der nicht berücksichtigten Häuser, die den Betroffenen im Mai/Juni 2016 bekannt gegeben wurden.

Die Stellungnahme an die Gemeinde vom Mai 2016 mit der Bitte um Aktualisierung können Sie hier lesen.

Die Gemeinde beantwortete das Schreiben am 2.12.2016 mit Zusagen zum Lärmschutz.

Nachdem wiederum ein Jahr vergangen ist, sahen wir uns als Verein genötigt, den Bürgermeister und den Gemeinderat nochmals
mit diesem Schreiben zu erinnern.

Als Fazit zitieren wir Brecht:
"Wir stehen selbst enttäuscht und seh’n betroffen – der Vorhang zu und alle Fragen offen."

Dezember 2016

Das Jahr ist zu Ende - nichts, aber rein gar nichts hat sich verbessert!

Wir müssen weiterhin mit hohem Verkehrsaufkommen, Lärm, Gestank, Gesundheitsgefährdung und zynischen Kommentaren der Verhinderer der Entlastung leben.

Juli 2016

Wir gehen in die Sommerpause und müssen im Rückblick feststellen, dass vieles nicht so gelaufen ist, wie wir uns das vorgestellt hatten.
Das Bürgerbegehren zur Umgehung wurde verloren, und zu allem Überfluss ist die Umgehung auch noch aus dem Flächennutzungsplan genommen worden. Verantwortlich dafür: BIZ, Grüne, Bgm. Bleimaier und Gemeinderat Diethelm.

Die 2. Bürgerwerkstatt zum Verkehrskonzept Bickelbacher hat stattgefunden.
In Kurzform: Abseits der Hauptstraße gibt es viele Möglichkeiten, Wünsche umzusetzen, falls die Finanzierung gesichert ist. Für das zentrale Problem - Verkehrsreduzierung, die Sicherheit der Bürger, Lärm und Dreck entlang der Durchgangsstraße - gibt es wie von uns erwartet und immer publiziert keine Lösung. Der Gemeinderat geht vor der Sommerpause noch in Klausur, um durchführbare Maßnahmen festzulegen. Wir müssen abwarten, was sie uns präsentieren können.

Zum Lärmaktionsplan der Fa. Accon wurden die Anlieger der Durchgangsstraße aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.
Auf Nachfrage in der Gemeinderatssitzung v. 5.7.16 wurde von Bgm. Bleimaier bestätigt, dass alle Stellungnahmen an die Fa. Accon weitergeleitet und ausgewertet werden und das Ergebnis noch einmal den Bürgern vorgestellt wird. Hier wird sich zeigen, ob der krampfhafte Versuch, die tagsüber vom Lärm betroffenen Bürger auf "Null" zu halten, weiterhin Erfolg hat. Zur Erinnerung: 48 Bürger sind tagsüber betroffen, und unter 50 wird auf "Null" abgerundet, über 50 auf 100 Betroffene aufgerundet. Die Gemeinde wird ein echtes Problem bekommen, wenn sowohl nachts als auch tagsüber Bürger von unzulässigem Lärm betroffen sind.

Mit etwas Sorgen blicken wir auf die Sanierung der Durchgangsstraße.
Hier ist erwähnenswert, dass in Gauting bei der Sanierung der Staatsstraße entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung die Anlieger zu einer Zahlung von 570.000 Euro für einen neuen Bürgersteig und die Straßenbeleuchtung verpflichtet wurden. Durch Gehsteigverbreiterungen etc. ist auch in Inning zu befürchten, dass die durch den Verkehr belasteten Anwohner der Hauptstraße nun auch noch kräftig zur Kasse gebeten werden.

Diese Themen sowie ein Brainstorming zu weiteren Überlegungen wie Tunnellösung, Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster, Möglichkeiten, um wieder in die Dringlichkeitsstufe 1 zu kommen, evtl. mögliche Klagen wegen Gesundheitsschädigung und auch die Ortsentwicklung werden Themen auf unserer nächsten Zusammenkunft sein, die voraussichtlich Anfang bis Mitte Oktober stattfinden wird.

Bis dahin wünsche ich allen eine schöne Sommerzeit, guten Urlaub und eine nachhaltige Erholung vom Straßenlärm.

Herbert Klausnitzer
1. Vorstand

April 2016

Wir handeln und unterstützen die Schülerlosten

Nach andauernden lebensbedrohlichen Aktionen und tatenlosem Zusehen der Behörden und der Gemeinde starten wir die Aktion
"Schutz unserer Kinder und anderer Fußgänger an der Ampel Leitenstraße".
hier lesen Sie unsere Pressemitteilung vom 04.04.2016 und hier unser Flugblatt für die Autofahrer.



Wir haben erreicht, dass durch unsere Aktion sich nun der Gemeinderat um Lösungen kümmern will. Wir vertrauen darauf!
hier lesen Sie unsere Pressemitteilung vom 26.04.2016

Februar 2016

Gemeinderatssitzung vom 16.02.2018
Auf Bestreben des CSU-Bürgermeisters Walter Bleimeier und mit Unterstützung von Teilen der CSU, insgesamt der BIZ und der Grünen wurde die Entlastungsstraße aus dem Flächennutzungsplan genommen! Begründet wurde das mit der Notwendigkeit eines weiteren Fußballplatzes.

Unser Kommentar: Der Wähler vergisst nicht!